Datenschutz Immobilienwirtschaft: Ihr Praxis-Leitfaden für digitale B2B-Prozesse

Erfahren Sie, wie Sie den Datenschutz in der Immobilienwirtschaft mit unserem Leitfaden sicher und DSGVO-konform umsetzen. Jetzt mehr erfahren!

Datenschutz Immobilienwirtschaft: Ihr Praxis-Leitfaden für digitale B2B-Prozesse
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In der Immobilienwirtschaft ist Datenschutz längst kein juristisches Pflichtprogramm mehr. Für Sie als Entscheider in der Digitalisierung ist er ein kritischer Erfolgsfaktor. Jede neue Software, jeder optimierte Prozess, jedes PropTech-Tool muss datenschutzrechtlich wasserdicht sein. Es geht darum, die Reputation und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens in einem zunehmend digitalen Marktumfeld strategisch abzusichern.

Warum Datenschutz für Digitalisierer jetzt erfolgskritisch ist

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Die Digitalisierung ist in der Immobilienverwaltung angekommen und fester Bestandteil der Realität. Als Verantwortlicher für digitale Prozesse stehen Sie im Zentrum dieser Entwicklung. Klar ist: Mit jedem neuen Tool – ob CRM für Interessenten, Mieterportal oder IoT-Anwendungen zur Verbrauchserfassung – wächst auch die Verantwortung für die sensiblen Daten, die Sie verarbeiten.
Dabei geht es schon lange nicht mehr nur darum, die empfindlichen Bußgelder der DSGVO zu vermeiden. Ein professionelles, proaktives Datenschutzmanagement ist heute ein handfester Wettbewerbsvorteil. In einer Branche, die immer stärker von Transparenz und Vertrauen geprägt ist, wird die Fähigkeit, Daten sicher und rechtskonform zu handhaben, zu einem echten Qualitätsmerkmal im B2B-Umfeld.

Wenn der Marktdruck sichere Prozesse erzwingt

Die aktuellen Marktbedingungen verschärfen diese Notwendigkeit noch. Die Immobilienwirtschaft steht unter Druck: Konsolidierungen, steigende Betriebskosten und der Zwang zur Effizienzsteigerung prägen den Alltag. Digitale Lösungen sind die logische Antwort, aber sie vergrößern gleichzeitig die Angriffsfläche für Datenpannen und rechtliche Fallstricke.
Gerade der deutsche Immobilienmarkt zeigt diese Dynamik deutlich. Zum Jahresende 2022 gab es in Deutschland rund 43,4 Millionen Wohnungen. Gleichzeitig sank die Zahl der Baugenehmigungen im Mai 2023 um 25,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Diese Entwicklung zwingt die Branche, den Bestand effizienter zu verwalten – und das geht fast nur noch mit digitalen, datengestützten Lösungen. Mehr zu den Statistiken des Immobilienmarktes und deren Auswirkungen finden Sie auf datenschutz.immobilien.
Für Sie als Digitalisierungsverantwortlicher bedeutet das konkret: Der Effizienzdruck von oben trifft auf die strengen Anforderungen der DSGVO von unten. Nur wer beides souverän meistert, ist für die Zukunft gut aufgestellt.
Ohne eine solide Datenschutzstrategie setzen sich Immobilienunternehmen erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Gefahren praxisnah zusammen.

Überblick der rechtlichen und finanziellen Risiken

Diese Tabelle fasst die zentralen Risiken zusammen, denen sich Immobilienunternehmen ohne eine solide Datenschutzstrategie aussetzen.
Risikobereich
Konkretes Beispiel aus der Praxis
Mögliche Konsequenz
Bußgelder & Sanktionen
Eine Hausverwaltung nutzt eine ungesicherte Cloud-Lösung für Mieterakten. Eine Datenpanne wird gemeldet.
Hohe Bußgelder durch die Aufsichtsbehörde (bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes), behördliche Anordnungen.
Reputationsschaden
Ein Maklerunternehmen erleidet einen Hackerangriff, bei dem sensible Finanzdaten von Kaufinteressenten entwendet werden.
Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern, negative Presse, langfristige Schädigung der Marke.
Schadensersatzansprüche
Nach einem unrechtmäßigen Daten-Leak fordern betroffene Mieter materiellen und immateriellen Schadensersatz.
Hohe zivilrechtliche Forderungen, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren.
Verlust von Geschäftspartnern
Ein institutioneller Investor prüft die Datenschutz-Compliance eines Property Managers und stellt gravierende Mängel fest.
Beendigung der Zusammenarbeit, Verlust von Aufträgen, Schwierigkeiten bei der Akquise neuer Partner.
Die Tabelle macht deutlich, dass die Risiken weit über reine Bußgelder hinausgehen und den Kern des Geschäftsbetriebs treffen können.

Vom Kostenfaktor zum strategischen Vorteil

Lange Zeit galt Datenschutz als reiner Kostenfaktor, manchmal sogar als Innovationsbremse. Diese Sichtweise ist heute nicht mehr haltbar. Ein gelebtes und gut dokumentiertes Datenschutzkonzept ist ein klares Signal an den Markt: Es zeigt, dass Ihr Unternehmen professionell, zuverlässig und zukunftsorientiert arbeitet.
Ein sauberer Umgang mit Daten ist die Basis für:
  • Höheres Kundenvertrauen: Mieter und Eigentümer geben sensible Informationen in Ihre Hände. Ein nachweislich sicherer Umgang damit stärkt nicht nur die Kundenbindung, sondern minimiert auch Beschwerden und Konflikte.
  • Bessere Geschäftsbeziehungen: In der Zusammenarbeit mit Dienstleistern, Investoren oder Technologiepartnern wird DSGVO-Konformität immer öfter zur Grundvoraussetzung. Ein solides Datenschutz-Setup beschleunigt Vertragsabschlüsse und neue Kooperationen.
  • Gesteigerte Prozessqualität: Die Auseinandersetzung mit dem Datenschutz zwingt dazu, digitale Prozesse genau zu analysieren. Das Ergebnis sind oft schlankere, sicherere und letztlich effizientere Abläufe.
Ihre Aufgabe als Digitalisierer ist es, im Spannungsfeld zwischen technischer Innovation durch PropTech und strenger Regulatorik souverän zu navigieren. Eine proaktive Datenschutzstrategie ist dabei kein Hindernis – sie ist Ihr wichtigster Kompass, um sich einen entscheidenden Vorteil im Wettbewerb zu sichern.

Die DSGVO-Grundlagen für Ihre tägliche Arbeit

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fühlt sich oft wie ein juristisches Labyrinth an. Doch für Ihren Alltag als Digitalisierungs-Profi in der Immobilienverwaltung müssen Sie kein Jurist sein. Es kommt auf wenige, aber entscheidende Kernprinzipien an. Verinnerlicht, werden sie zu einem verlässlichen Kompass für jede Technologie- und Prozessentscheidung.
Vergessen wir für einen Moment die Paragrafen. Es geht darum, das Juristendeutsch in Ihre täglichen Abläufe zu übersetzen. Was bedeuten diese Regeln ganz konkret für Ihre digitalen Werkzeuge – vom CRM-System bis zum neuen Mieterportal? Genau das schauen wir uns jetzt an, damit Sie bei Datenschutzfragen souverän und sicher agieren können.

Die drei Säulen für den sicheren Umgang mit Daten

Im Grunde stützt sich der Datenschutz in der Immobilienwirtschaft auf drei ganz einfache, aber mächtige Säulen. Sie sind das Fundament für fast jeden Prozess und helfen Ihnen, teure Risiken von Anfang an zu vermeiden.
  • Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO): Daten haben immer einen Job. Sie dürfen sie nur für den Zweck erheben und nutzen, für den sie ursprünglich gedacht waren. Wenn Sie also die Kontaktdaten eines Mietinteressenten für eine Wohnungsbesichtigung erheben, dürfen Sie ihn nicht einfach in Ihren Marketing-Newsletter aufnehmen. Jeder neue Verwendungszweck braucht eine neue rechtliche Grundlage oder eine separate, freiwillige Einwilligung.
  • Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO): Weniger ist mehr. Erheben und speichern Sie nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck absolut notwendig sind. In einer Mieterselbstauskunft nach dem Musikgeschmack oder der Religionszugehörigkeit zu fragen, ist ein klares No-Go. Beschränken Sie sich auf das, was Sie zur Anbahnung, Durchführung oder Beendigung des Mietverhältnisses wirklich brauchen.
  • Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO): Daten haben ein Verfallsdatum. Sobald der Zweck erfüllt ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr greifen (zum Beispiel aus dem Steuerrecht), müssen die Daten weg. Die Unterlagen abgelehnter Wohnungsbewerber müssen also nach einer angemessenen Frist – in der Praxis sind das meist wenige Monate – sicher gelöscht werden.
Ein typisches Praxisszenario: Sie führen ein neues Mieterportal ein. Für die Registrierung sind Name und E-Mail-Adresse notwendig (Datenminimierung). Der Zweck ist klar die Kommunikation rund um das Mietverhältnis (Zweckbindung). Sobald ein Mieter auszieht und alle Fristen abgelaufen sind, muss sein Account-Zugang samt Daten gelöscht werden (Speicherbegrenzung).

Die Rechtmäßigkeit jeder Verarbeitung sicherstellen

Jedes Mal, wenn Sie Daten verarbeiten – sei es das Speichern, Weitergeben oder Löschen –, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis nach Artikel 6 DSGVO. Für die Immobilienbranche sind vor allem zwei Rechtsgrundlagen Ihr tägliches Brot: die Vertragserfüllung und das berechtigte Interesse.
Stellen Sie sich vor, Sie geben die Telefonnummer eines Mieters an einen Handwerksbetrieb weiter, um einen dringenden Rohrbruch zu beheben. Hier handeln Sie eindeutig zur Erfüllung des Mietvertrags, denn die Instandhaltung der Wohnung gehört dazu. Eine extra Einwilligung des Mieters ist hierfür nicht nötig.
Ganz anders sieht es aus, wenn Sie die Fassade des Gebäudes fotografieren möchten, um es als Referenz auf Ihrer Firmenwebsite zu zeigen, und dabei die Balkone der Mieter klar erkennbar sind. Hier könnten Sie sich auf Ihr berechtigtes Interesse an Eigenwerbung berufen. Doch das erfordert eine saubere Abwägung: Wiegt Ihr Werbeinteresse schwerer als das Recht der Mieter auf ihre Privatsphäre? In solchen Grauzonen ist es oft klüger, eine Einwilligung einzuholen oder Bilder so zu wählen, dass keine Personen oder privaten Bereiche identifizierbar sind.

Besondere Datenkategorien sind ein rotes Tuch

Ein Bereich, der absolute Vorsicht erfordert, ist der Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO). Hierzu zählen zum Beispiel Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft oder Gewerkschaftszugehörigkeit. In der Immobilienverwaltung können solche Daten schneller auftauchen, als man denkt.
Praxisbeispiel: Ein Mieter beantragt den barrierefreien Umbau des Badezimmers und reicht dafür ein ärztliches Attest ein. In diesem Moment verarbeiten Sie hochsensible Gesundheitsdaten. Für solche Fälle müssen Sie technisch und organisatorisch sicherstellen, dass diese Informationen besonders geschützt sind – zum Beispiel durch strikte Zugriffsbeschränkungen in Ihren digitalen Systemen.
Für ein tiefergehendes Verständnis der allgemeinen Datenschutzprinzipien, die auch für unsere Softwareentwicklung gelten, finden Sie weitere Informationen in unserer übergreifenden Datenschutzerklärung.

Ein praxistaugliches Löschkonzept entwickeln und umsetzen

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Ein theoretisches Datenschutzkonzept ist schnell geschrieben. Die eigentliche Arbeit – und die wahre Herausforderung für Digitalisierer – beginnt bei der praktischen Umsetzung. Besonders gilt das für das Löschen. Ein sauber implementiertes Löschkonzept ist das Herzstück eines funktionierenden Datenschutzes in der Immobilienwirtschaft und der handfeste Beweis, dass Sie Speicherbegrenzung und Datenminimierung ernst nehmen.
Als Digitalisierungsverantwortlicher ist dies ein kritisches Feld, denn hier prallen gesetzliche Pflichten auf technische Gegebenheiten und gewachsene Unternehmensabläufe. Ein fehlendes oder lückenhaftes Löschkonzept ist eine der häufigsten und teuersten Schwachstellen, die Aufsichtsbehörden bei Prüfungen aufdecken.

Der Spagat zwischen Löschpflicht und Aufbewahrungsfrist

Die zentrale Schwierigkeit, die wir in der Praxis immer wieder sehen, ist der Spagat zwischen der DSGVO-Löschpflicht und den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, zum Beispiel aus dem Handels- oder Steuerrecht. Man kann es sich nicht einfach machen: Nicht alle Daten dürfen sofort nach Ende eines Mietverhältnisses gelöscht werden. Gleichzeitig dürfen andere Daten aber auch keine Sekunde länger als unbedingt nötig gespeichert bleiben.
Die Lösung liegt in einer sauberen Klassifizierung Ihrer Daten. Sie müssen ganz klar definieren, welche Datenkategorie welchen Regeln unterliegt.
  • Daten von Mietinteressenten: Diese haben die kürzeste Lebensdauer. Sobald eine Absage erteilt wurde, müssen die Unterlagen der abgelehnten Bewerber gelöscht werden. In der Praxis hat sich eine Frist von zwei bis sechs Monaten bewährt, um sich gegen eventuelle Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abzusichern.
  • Daten von Bestandsmietern: Solange das Mietverhältnis läuft, ist die Sache klar. Die Daten sind für die Vertragserfüllung notwendig und dürfen gespeichert bleiben.
  • Daten von ehemaligen Mietern: Hier wird es kompliziert. Kontaktdaten oder Übergabeprotokolle müssen nach Erfüllung aller vertraglichen Pflichten gelöscht werden. Buchhalterische Unterlagen wie Mietzahlungen oder Betriebskostenabrechnungen unterliegen hingegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren.
Ein praxistaugliches Löschkonzept beginnt daher immer mit einer gründlichen Inventur. Sie müssen wissen, welche Daten wo liegen, welchem Zweck sie dienen und welche Fristen für sie gelten. Erst auf dieser Basis können Sie sinnvolle technische und organisatorische Regeln definieren.
Ein Kernproblem im Datenschutz der Immobilienwirtschaft bleibt das Löschen. Die Aufsichtsbehörden sehen hier genau hin und ahnden Verstöße konsequent. Archivsysteme ohne funktionierende Löschroutinen sind aus ihrer Sicht schlicht nicht mehr zulässig – eine immense technische und organisatorische Aufgabe. Mehr über die konsequente Haltung der Aufsichtsbehörden lesen Sie bei haufe.de.

Technische Umsetzung in der Praxis

Ein Löschkonzept, das nur auf dem Papier existiert, ist wertlos. Die Umsetzung muss direkt in Ihren digitalen Werkzeugen verankert sein. Als Verantwortlicher für die Digitalisierung ist es Ihre Aufgabe, hier die richtigen Weichen zu stellen und die passenden Lösungen zu implementieren.

DMS-Workflows und ERP-Systeme nutzen

Moderne Dokumentenmanagementsysteme (DMS) und ERP-Lösungen für die Immobilienbranche bringen oft schon die nötigen Funktionen zur Steuerung von Löschfristen mit.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Ein Mietinteressent lädt seine Selbstauskunft über Ihr Online-Portal hoch.
  1. Die Daten landen im System und werden sofort mit dem Status „Bewerber“ und einem konkreten Löschdatum versehen (z. B. heutiges Datum + 4 Monate).
  1. Bekommt der Bewerber den Zuschlag, ändern Sie den Status auf „Mieter“. Das Löschdatum wird entfernt oder an die neuen, längeren Fristen angepasst.
  1. Erhält er eine Absage, bleibt das Löschdatum einfach bestehen. Ein automatisierter Workflow löscht den Datensatz nach Fristablauf und protokolliert diesen Vorgang revisionssicher. Das ist saubere, automatisierte Datenhygiene.

Die Herausforderung: Altsysteme und unstrukturierte Daten

Aber was ist mit den Daten in unzähligen E-Mail-Postfächern, auf alten Fileservern oder gar in Backup-Tapes? Hier wird es anspruchsvoll, das lässt sich nicht schönreden. Vollautomatisierte Löschungen sind hier oft eine Illusion. Stattdessen brauchen Sie eine Kombination aus klaren organisatorischen Regeln und, wo immer es geht, unterstützenden Skripten.
  • E-Mail-Archivierung: Ein einfacher, aber wirksamer Schritt: Sorgen Sie dafür, dass die Kommunikation mit Bewerbern über definierte Funktionspostfächer läuft (z. B. vermietung@ihre-firma.de). Diese zentralen Postfächer können dann nach klaren Regeln periodisch und nachvollziehbar bereinigt werden.
  • Altdaten in Backups: Rechtlich ist es weitgehend anerkannt, dass eine sofortige Löschung aus laufenden Backup-Zyklen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen kann. Entscheidend ist aber, dass Sie einen festen Prozess dafür haben. Im Falle einer Datenwiederherstellung müssen die zu löschenden Daten eindeutig identifiziert und entfernt werden, bevor das wiederhergestellte System wieder produktiv geschaltet wird.

Das Löschkonzept im Unternehmen verankern

Die beste Technik bringt nichts, wenn die Mitarbeiter sie nicht kennen oder anwenden. Die Einführung eines Löschkonzepts ist daher immer auch ein Change-Management-Projekt. Es geht darum, Bewusstsein und Routinen zu schaffen.
Eine kleine Checkliste für die Umsetzung im Team:
  • Klare Verantwortlichkeiten: Legen Sie fest, wer für die Definition der Löschregeln zuständig ist. Wer kümmert sich um die technische Umsetzung? Und wer kontrolliert die Einhaltung?
  • Mitarbeiterschulung: Schulen Sie jeden, der mit personenbezogenen Daten zu tun hat. Jeder Kollege muss verstehen, warum eine E-Mail mit einer Bewerbung nicht ewig im persönlichen Postfach bleiben darf. Machen Sie die Gründe transparent.
  • Einfache Anweisungen: Niemand liest gerne seitenlange Richtlinien. Erstellen Sie stattdessen kurze, klare Handlungsanweisungen. Zum Beispiel eine simple Regel: „Alle Unterlagen abgelehnter Bewerber aus dem Ordner Y sind bis zum [Datum] zu entfernen.“
  • Regelmäßige Überprüfung: Ein Löschkonzept ist kein Dokument für die Schublade. Es lebt. Planen Sie mindestens eine jährliche Überprüfung ein, um es an neue Prozesse oder neue Software anzupassen.
Ein gelebtes Löschkonzept schützt Sie nicht nur vor empfindlichen Bußgeldern. Es steigert auch die Effizienz, weil es digitalen Datenmüll vermeidet. Und nicht zuletzt stärkt es das Vertrauen Ihrer Mieter und Geschäftspartner in Ihre Professionalität und digitale Kompetenz.

Die richtigen Tech-Tools für den Datenschutz in der Immobilienwirtschaft finden

Die passende Technologie ist Ihr stärkster Hebel, um Datenschutz effizient umzusetzen und lückenlos nachzuweisen. Aber Sie wissen es selbst am besten: Der Markt für PropTech und Verwaltungssoftware ist ein Dschungel. Eine falsche Entscheidung kann nicht nur teuer werden, sondern langfristig auch zu ernsthaften Compliance-Problemen führen.
Dieser Abschnitt soll Ihnen als praktischer Einkaufsberater dienen. Ich zeige Ihnen, welche Software-Kategorien es gibt und auf welche Funktionen es aus der Praxis wirklich ankommt. Das Ziel ist klar: Sie sollen die passenden Werkzeuge für Ihre bestehende Systemlandschaft souverän bewerten, Fehlinvestitionen vermeiden und Ihre IT zukunftssicher aufstellen.

Worauf es bei der Software-Auswahl wirklich ankommt

Bevor wir uns die verschiedenen Tool-Kategorien ansehen, müssen wir die Basics klären. Eine Software ist nur dann eine echte Hilfe, wenn sie Ihnen Arbeit abnimmt und Prozesse sicherer macht – anstatt nur neue Komplexität zu schaffen. Konzentrieren Sie sich bei Ihrer Auswahl auf diese drei entscheidenden Kriterien:
  • Automatisierte Löschroutinen: Das ist kein nettes Extra, sondern eine absolute Kernfunktion. Ein gutes System muss in der Lage sein, Löschfristen (zum Beispiel für Daten von Mietinteressenten) automatisch umzusetzen und diesen Vorgang sauber zu protokollieren.
  • Lückenloses Logging: Sie müssen jederzeit nachvollziehen können, wer wann auf welche Daten zugegriffen oder sie verändert hat. Das ist nicht nur für die Aufklärung von Datenpannen entscheidend, sondern auch ein zentraler Baustein Ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber den Behörden.
  • Schnittstellenoffene Architektur: Ein geschlossenes System ist ein totes System. Ihre Tools müssen sich nahtlos in Ihre bestehende IT-Landschaft integrieren lassen, um Daten automatisiert auszutauschen – etwa für den Export in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT).
Die folgende Grafik zeigt, mit welchen Datenkategorien Sie es typischerweise zu tun haben und wie diese gewichtet sind.
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Man erkennt sofort: Personaldaten machen mit 50 % den größten und sensibelsten Teil aus. Genau hier müssen Ihre Tools also besonders stark sein.

Ein Blick auf die verschiedenen Tool-Kategorien

Es gibt keine „One-size-fits-all“-Lösung auf dem Markt. Die beste Wahl hängt immer von Ihrer Unternehmensgröße, den bereits vorhandenen Systemen und Ihren internen Abläufen ab. Um die richtige Entscheidung zu treffen, ist es entscheidend, die Stärken und Schwächen der verschiedenen Ansätze zu kennen. Um das Ganze in einen größeren Kontext einzuordnen, lohnt sich auch ein Blick auf eine ganzheitliche Strategie zur Digitalisierung der Immobilienwirtschaft.
Die Schlüsselfrage ist nicht: „Welches Tool ist das beste?“, sondern: „Welches Tool löst mein dringendstes Datenschutzproblem am effizientesten?“
Die richtige Software zu finden, ist eine der wichtigsten Aufgaben bei der Umsetzung der DSGVO. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, habe ich eine Vergleichstabelle erstellt, die die gängigsten Kategorien gegenüberstellt.

Vergleich von Datenschutz-Tools für die Immobilienwirtschaft

Ein Vergleich verschiedener Software-Kategorien zur Unterstützung der DSGVO-Compliance.
Tool-Kategorie
Hauptfunktion für die Immobilien-IT
Ideal für welches Szenario
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Spezialisierte Datenschutz-Management-Plattformen
Zentrales Management von VVT, DSFA, AV-Verträgen und Schulungen.
Unternehmen, die eine zentrale „Single Source of Truth“ für alle Compliance-Aufgaben benötigen.
DSGVO-Zertifizierung, einfache Bedienbarkeit für Nicht-Juristen, gute Report-Funktionen für Audits.
ERP-Systeme mit integrierten Compliance-Funktionen
Verwaltung von Mieter- und Objektdaten mit integrierten Lösch- und Berechtigungskonzepten.
Immobilienverwaltungen, die ihre Kernprozesse in einem System bündeln und Datenschutz tief integrieren wollen.
Detailliertes, rollenbasiertes Berechtigungskonzept; konfigurierbare Löschfristen auf Datensatzebene.
Sichere Cloud-Speicher & DMS
Sichere Ablage und Verwaltung von Dokumenten (Mietverträge, Abrechnungen) mit Versionierung und Zugriffskontrolle.
Unternehmen, die unstrukturierte Daten (z. B. aus E-Mails) sicher und nachvollziehbar verwalten müssen.
Serverstandort in der EU/Deutschland, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Zertifizierungen (z. B. ISO 27001).
Kommunikations- & Mieterportale
Sicherer Austausch von Nachrichten und Dokumenten mit Mietern und Eigentümern.
Jede Verwaltung, die die unsichere Kommunikation via Standard-E-Mail durch einen geschützten Kanal ersetzen will.
Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), verschlüsselte Nachrichtenübermittlung, Protokollierung der Kommunikation.
Diese Übersicht zeigt, dass die Lösung oft in einer Kombination verschiedener Systeme liegt. Ein gutes ERP-System bildet die Basis, ein sicheres DMS ergänzt die Dokumentenverwaltung und ein Mieterportal sichert die externe Kommunikation.

Wie Sie Ihre Investition absichern

Die Einführung einer neuen Software ist immer eine langfristige Entscheidung. Gehen Sie sicher, dass Ihr potenzieller Anbieter den Datenschutz in der Immobilienwirtschaft wirklich versteht und nicht nur allgemeine Floskeln wiedergibt. Fragen Sie im Vertriebsprozess ganz konkret nach Praxisbeispielen: „Wie genau setzt Ihr System die Löschung von Bewerberdaten nach vier Monaten um?“ oder „Zeigen Sie mir bitte das Zugriffsprotokoll für einen Mietdatensatz.“
Technologie allein ist keine Garantie für Compliance, aber die richtige Technologie macht sie erst praktisch umsetzbar. Ihre Aufgabe ist es, die Spreu vom Weizen zu trennen und Werkzeuge auszuwählen, die Ihr Unternehmen nicht nur effizienter, sondern vor allem sicherer machen.

Datenschutzpannen, die Sie kennen sollten – und wie Sie sie vermeiden

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Man lernt bekanntlich am besten – und günstigsten – aus den Fehlern anderer. Im Datenschutz der Immobilienwirtschaft ist das mehr als nur eine Binsenweisheit. Hier sind die Fallstricke zahlreich und die Konsequenzen oft gravierend. Dabei geht es selten um spektakuläre Hackerangriffe, sondern viel öfter um alltägliche Prozesse, in denen der Mensch zur größten Schwachstelle wird.
Lassen wir mal die offensichtlichen Beispiele wie versehentlich offene E-Mail-Verteiler beiseite. Schauen wir uns lieber die Pannen an, die in der Praxis wirklich wehtun. Das sind genau die Situationen, in denen gut gemeinte Abläufe plötzlich zu empfindlichen Bußgeldern führen können.

Die heikle Weitergabe von Daten an Dritte

Ein Klassiker, der immer wieder für Ärger sorgt, ist die Beauftragung von Handwerkern. Stellen Sie sich vor: Ein Wasserschaden muss dringend behoben werden. Sie greifen zum Hörer oder schreiben eine Mail und geben Name, Adresse und Telefonnummer des Mieters an den Handwerksbetrieb weiter. Ist das erlaubt?
Meistens schon, denn es dient der Vertragserfüllung – die Instandhaltung der Mietsache gehört nun mal dazu. Die Tücke steckt jedoch im Detail, und hier lauern die echten Pannen:
  • Zu viele Informationen: Geben Sie neben den reinen Kontaktdaten vielleicht noch den Hinweis, dass der Mieter häufig krank ist oder es gerade Ärger wegen Mietrückständen gibt? Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Zweckbindung.
  • Fehlende Vertraulichkeit: Haben Sie den Dienstleister überhaupt zur Vertraulichkeit verpflichtet? Auch wenn meist kein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nötig ist, sollte eine solche Vereinbarung absoluter Standard sein.
  • Unsichere Übertragung: Die Daten landen per unverschlüsselter E-Mail im allgemeinen Info-Postfach des Betriebs, wo jeder Mitarbeiter mitlesen kann. Das ist ein vermeidbares Risiko.
Die Lösung? Schaffen Sie klare, standardisierte Prozesse. Definieren Sie klipp und klar, welche Daten an wen und auf welchem Weg weitergegeben werden dürfen. Das gehört in jede interne Richtlinie.

Sicherheitslücken in Ihren digitalen Portalen

Mieter- und Eigentümerportale sind ein Segen für die Effizienz, keine Frage. Sie schaffen aber auch neue Angriffsflächen. Eine häufige Schwachstelle entsteht durch mangelhafte Berechtigungskonzepte. Was passiert, wenn ein Mieter durch eine simple Änderung der URL im Browser plötzlich die Dokumente seines Nachbarn einsehen kann?
Die Verantwortung liegt hier eindeutig beim Betreiber, also bei Ihnen. Aufsichtsbehörden argumentieren, dass nicht die Technik das Problem ist, sondern das Versäumnis, diese vor der Inbetriebnahme auf Herz und Nieren zu prüfen (Stichwort: Privacy by Design).
Ein reales Bußgeldverfahren hat gezeigt: Allein die theoretische Möglichkeit eines unbefugten Zugriffs kann für eine Strafe ausreichen. Testen Sie neue Software daher immer intensiv auf genau solche Schwachstellen, bevor Sie sie live schalten.

Die größte Schwachstelle: Der Faktor Mensch

Die beste Technologie ist nutzlos, wenn menschliche Fehler ins Spiel kommen. Viele der teuersten Pannen basieren auf reiner Unwissenheit oder Bequemlichkeit im Team. Das Spektrum reicht von der Nutzung privater WhatsApp-Gruppen für berufliche Absprachen bis zum unbedachten Einsatz von Analyse-Tools auf der Webseite.
Die finanziellen Risiken sind dabei enorm. DSGVO-Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Während kleinere Vergehen wie der offene E-Mail-Verteiler oft Bußgelder im vier- bis fünfstelligen Bereich nach sich ziehen, zielen die Behörden zunehmend auf eine abschreckende Wirkung. Hausverwaltungen müssen daher auch organisatorische Pflichten ernst nehmen, etwa die Aushändigung von Datenschutzhinweisen schon bei der Wohnungsbesichtigung. Mehr zu den Bußgeldern und Pflichten für Hausverwaltungen finden Sie bei haufe.de.
Eine gelebte Datenschutzkultur ist Ihr wirksamster Schutz. Diese schaffen Sie durch:
  • Regelmäßige Schulungen: Nicht nur einmalig, sondern kontinuierlich. Besprechen Sie reale Fehler und deren Konsequenzen.
  • Klare Anweisungen: Erstellen Sie simple Checklisten und Handlungsanweisungen für kritische Prozesse wie die Datenweitergabe oder die Einführung neuer Software.
  • Vorbildfunktion: Die Geschäftsführung muss Datenschutz als Qualitätsmerkmal vorleben. Nur dann wird das Thema auch im Team ernst genommen.
Ein gut geschultes Team, das für die Risiken sensibilisiert ist, ist wertvoller als jede Firewall. Dazu gehört auch das Verständnis für die übergeordneten Prozesse, welche die digitale Immobilienverwaltung heute prägen.

Häufige Fragen aus der Praxis

Wer in der Immobilienbranche Prozesse digitalisiert, stellt schnell fest: Die Technik ist nur die eine Hälfte der Miete. Mindestens genauso wichtig ist es, die rechtlichen Fallstricke zu kennen. Im Alltag tauchen dabei immer wieder dieselben Fragen auf, deren Antworten für den Projekterfolg entscheidend sind.
Aus unserer Erfahrung in unzähligen Digitalisierungsprojekten haben wir hier die häufigsten Praxisfragen für Sie zusammengetragen. Sehen Sie dies als eine Art Spickzettel, der Ihnen hilft, typische Datenschutzfehler von vornherein zu vermeiden und Ihre Vorhaben rechtssicher umzusetzen.

Wie lange darf ich Unterlagen abgelehnter Mietinteressenten aufbewahren?

Das ist der Klassiker schlechthin und ein zentraler Punkt für jedes saubere Löschkonzept. Die gängige und von Aufsichtsbehörden anerkannte Frist bewegt sich zwischen zwei und maximal sechs Monaten nach der Absage.
Warum diese Frist? Sie dient einzig und allein dem Zweck, sich gegen mögliche Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verteidigen zu können. Ist diese Zeitspanne verstrichen, gibt es keinen Grund mehr, die Daten aufzubewahren – sie müssen nachweislich und vollständig gelöscht werden.
Ein Fehler, den wir in der Praxis immer wieder sehen: Die Unterlagen werden mit der Begründung „für zukünftige Wohnungsangebote“ einfach im System behalten. Ohne eine separate, freiwillige und vor allem aktive Einwilligung des Bewerbers ist das ein klarer Verstoß gegen die Zweckbindung und damit unzulässig. Ein gutes Softwaresystem muss solche Einwilligungsprozesse sauber abbilden können.

Muss ich für jeden Handwerker einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen?

Nein, und diese Unterscheidung zu kennen, kann Ihnen eine Menge Verwaltungsaufwand ersparen. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist nur dann nötig, wenn ein Dienstleister Daten als Kern seiner Tätigkeit und streng weisungsgebunden für Sie verarbeitet. Denken Sie zum Beispiel an einen externen Dienstleister, der für Sie die komplette Betriebskostenabrechnung erstellt.
Der Handwerker, der eine Reparatur in einer Wohnung durchführt, ist aber in der Regel kein Auftragsverarbeiter. Seine primäre Leistung ist die handwerkliche Arbeit, nicht die Verarbeitung von Daten. Die Übergabe von Name und Telefonnummer des Mieters ist hier nur eine notwendige Nebensächlichkeit, um den Auftrag überhaupt ausführen zu können.
Das ist aber kein Freifahrtschein. Sorgen Sie stattdessen für folgende Absicherungen:
  • Vertraulichkeitsverpflichtung: Verpflichten Sie Handwerksbetriebe, mit denen Sie regelmäßig zusammenarbeiten, schriftlich zur Vertraulichkeit.
  • Datenminimierung: Geben Sie nur weiter, was absolut notwendig ist. Der Name des Mieters und eine Kontaktmöglichkeit reichen aus. Informationen zur Miethöhe, zur Zahlungsfähigkeit oder andere persönliche Details haben beim Handwerker nichts zu suchen.

Was ist der häufigste Fehler bei der Einführung neuer Software?

Der mit Abstand häufigste – und teuerste – Fehler ist, den Datenschutz erst ganz am Ende zu bedenken. Ein neues Tool wird oft nur nach seinen technischen Funktionen und dem schicken Interface ausgewählt. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden auf „später“ verschoben.
Das rächt sich fast immer. Nachträglich ein fehlendes Berechtigungskonzept einzubauen oder Löschroutinen zu implementieren, die das System nie vorgesehen hat, ist oft extrem kostspielig. Im schlimmsten Fall ist es technisch gar nicht mehr möglich, und die Investition war umsonst.
Mein Tipp aus der Praxis: Machen Sie den Datenschutz von Anfang an zu einem harten Kriterium im Auswahlprozess. Erstellen Sie eine Checkliste mit K.o.-Kriterien, zum Beispiel:
  1. Granulares Berechtigungskonzept: Können Sie exakt festlegen, welcher Mitarbeiter welche Daten sehen und bearbeiten darf?
  1. Konfigurierbare Löschfristen: Unterstützt die Software die automatische Löschung von Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist?
  1. Lückenlose Protokollierung: Loggt das System alle Zugriffe und Änderungen an Datensätzen nachvollziehbar mit?
Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie zudem prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) notwendig ist. Das ist gerade bei zentralen Verwaltungssystemen oder neuen Mieterportalen oft der Fall, da hier hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen entstehen können.

Dürfen wir Videoüberwachung im Eingangsbereich installieren?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, aber die Hürden sind hoch und die Auflagen streng. Eine Kamera im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses ist nur dann erlaubt, wenn Ihr berechtigtes Interesse als Vermieter die Schutzinteressen der Mieter und Besucher überwiegt.
Ein solches berechtigtes Interesse kann der Schutz vor wiederholtem Vandalismus oder Einbrüchen sein. Das müssen Sie aber belegen können, zum Beispiel durch eine Dokumentation vergangener Vorfälle. Eine rein präventive Überwachung „für den Fall der Fälle“ ist meist nicht zulässig.
Wenn Sie sich nach sorgfältiger Abwägung dafür entscheiden, sind diese Punkte nicht verhandelbar:
  • Klare Hinweisschilder: Noch bevor jemand den überwachten Bereich betritt, muss ein Schild unmissverständlich auf die Kamera, den Zweck, die Speicherdauer und den Verantwortlichen hinweisen.
  • Minimaler Erfassungsbereich: Filmen Sie ausschließlich den notwendigen Bereich, also meist direkt die Eingangstür. Private Bereiche wie Wohnungstüren, Flure oder gar der Blick in Wohnungen sind absolut tabu.
  • Kurze Speicherdauer: Die Aufnahmen müssen so schnell wie möglich wieder gelöscht werden. Ein Richtwert, der sich etabliert hat, sind maximal 72 Stunden.
  • Schriftliche Dokumentation: Halten Sie Ihre Abwägungsentscheidung und das technische Konzept schriftlich fest. Bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde müssen Sie diese vorlegen können.
Ganz wichtig: Die Überwachung von nicht-öffentlichen Gemeinschaftsbereichen wie Fluren, Treppenhäusern oder Aufzügen ist so gut wie immer unzulässig. Hier überwiegt praktisch immer das Bedürfnis der Bewohner nach Privatsphäre.
Suchen Sie eine Software-Lösung, die den Datenschutz in der Immobilienwirtschaft von Grund auf mitdenkt und in Deutschland entwickelt wird? HyperionCode entwickelt maßgeschneiderte und DSGVO-konforme Anwendungen für Ihre Verwaltungs- und Digitalisierungsprozesse. Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Beratungsgespräch und lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.

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