Immobilienmakler, Notare und Projektentwickler sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden einer sorgfältigen Prüfung nach dem Geldwäschegesetz...
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Immobilienmakler, Notare und Projektentwickler sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden einer sorgfältigen Prüfung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu unterziehen. Dieser Prozess – Identifizierung des Kunden, Abgleich mit Sanktions- und PEP-Listen (politisch exponierte Personen), Klärung des wirtschaftlich Berechtigten – ist manuell, papierbasiert und extrem aufwändig. Fehler oder Versäumnisse können zu hohen Bußgeldern und Reputationsschäden führen.
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